








BEGLEITUNG
IST VERTRAUENSSACHE
Seit über 115 Jahren hat sich die Grazer Bestattung ihren Grundwerten verschrieben: Die Würde Verstorbener zu wahren und den Hinterbliebenen einen respektvollen Abschied zu ermöglichen. Denn die Würde des Menschen ist auch im Tode unantastbar – Begleitung ist Vertrauenssache.

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ÜBER UNS

Begleitung ist Vertrauenssache
Die Würde Verstorbener zu wahren und ihren Hinterbliebenen einen Abschied in einem würdevollen Rahmen zu gewähren: das ist es, was die Bestattung Graz mit ihrer mehr als 115-jährigen Erfahrung Tag für Tag aufs Neue garantiert.
Und nicht nur das: Die Bestattung Graz garantiert dabei auch allergrößte Transparenz bei den Preisen. Unsere MitarbeiterInnen sind dank bester Schulung sehr einfühlsam und gehen sehr sensibel und seriös auf die Bedürfnisse Hinterbliebener ein.
Seriosität und Sensibilität
Zu Leistungen wie der seit Jahren angebotenen anonymen und kostenlosen Trauerbewältigung und der Erledigung der Behördenwege kommt es permanent zu Verbesserungen und Erweiterungen des Leistungsangebotes. In Graz wird auch ein Rollstuhlservice für gehbehinderte Trauergäste angeboten; auf Wunsch werden von den MitarbeiterInnen des Aufnahmedienstes auch Hausbesuche bei den Hinterbliebenen durchgeführt
Eine permanente Überprüfung der Qualität gewährleistet einen hohen Standard der Dienstleistungen sowie der Kundenorientiertheit. Die Bestattung Graz lässt regelmäßig die Zufriedenheit ihrer Kunden abfragen – und erzielt dabei Topergebnisse. Unser erklärtes Ziel ist es, alle Leistungen auf dem bestmöglichen Niveau zur Zufriedenheit aller unserer KundInnen zu erbringen. Einem Wettbewerb, der ausschließlich über den Preis und auf Kosten der Qualität ausgetragen wird, stellen wir uns nicht.
Was unsere Kunden über uns sagen:





















Auch die Abwicklung (Pfarrer, Totengräber, Pate usw.) war kompetent, präzise und problemlos.










WAS TUN IM TRAUERFALL?
Als erstes bitten wir Sie, unmittelbar
Kontakt zu uns aufzunehmen. Unser Team ist für Sie von 0 bis 24 Uhr unter 0316/ 887 2800 erreichbar. Wir informieren sofort den zuständigen Amts- oder Distriktsarzt und übernehmen die weitere Organisation.
Sollte es in den eigenen vier Wänden zu einem Todesfall kommen, verständigen wir sofort nach Ihrem Anruf einen zu-
ständigen Totenbeschauarzt. Dieser muss den Tod auch offiziell feststellen, direkt danach wird der/die Verstorbene vom Sterbeort abgeholt.
Rufen Sie bitte direkt uns an, wenn der Todesfall in Einrichtungen wie einem Krankenhaus oder einem Seniorenzentrum eintritt - Sie können auch die Leitung der Station bitten uns zu verständigen. Der zuständige Arzt stellt die Sterbedokumente aus und übergibt diese dann direkt an uns.
Verstirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland oder einem anderen Bundesland, leiten wir nach Ihrem Anruf alle erforderlichen Schritte ein und stellen sicher, dass sämtliche Auflagen und Vorschriften für Überführungen eingehalten werden.
Nach der Totenbeschau wird der Verstorbene abgeholt, gereinigt und angekleidet.
Im Anschluss
wird an unserem Hauptstandort oder in einem unserer Filialbetriebe die Trauerfeier geplant und organisiert
In diesem Schritt wird abgestimmt, ob für die Verabschiedung Priester oder Trauerredner gewünscht sind, ob beispielsweise ein Blumenarrangement gewünscht wird, ob Zeitungsparten oder Gedenkkärtchen gewünscht sind, und einiges mehr.
Zur Anmeldung der Bestattung bringen Sie bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit:
- Anzeige des Todes (nur, wenn sie vom Totenbeschauarzt übergeben wurde)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bekleidung für die Verstorbene oder
den Verstorbenen
Gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe (bei verheirateten und bei verwitweten Personen)
- Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten
- Nachweis des akademischen Grades
- Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsbestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Heimatschein
- Reisepass (bei ausländischen Verstorbenen)
- Grabzuweisung von Stadtpfarren
- Polizze von Bestattungsvorsorge
zb. Wiener Verein
HÄUFIGE FRAGEN
HÄUFIGE FRAGEN ZUM THEMA CORONA/COVID-19
Wir bieten als Service einen Livestream für Verabschiedungsfeierlichkeiten an. Dieser kann verhinderten Trauergästen – nach Vergabe eines Passwortes – durch die Hinterbliebenen zugänglich gemacht werden. Diesen Service bieten wir kostenlos an.
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Ein Trauermahl ist derzeit nicht möglich, da die Gastronomie geschlossen ist.
Unser Urnenfriedhof, wo wir auch die Rasen- und Baumbestattung anbieten, ist normal für alle BesucherInnen geöffnet. Es wird gebeten, den empfohlenen Mindestabstand von ein bis zwei Meter einzuhalten.
Für den Urnenfriedhof und die Baum- bzw. Rasenbestattung ist die Bestattung Graz verantwortlich. Alle anderen Friedhöfe gehören der Kirche.
Den Zentralfriedhof, den St.-Peter-Stadt- und den Steinfeldfriedhof verwaltet die Stadtpfarre in der Herrengasse/Graz. Alle anderen Friedhöfe werden durch die eigene Pfarrkanzlei an den Friedhöfen verwaltet. Für den Evangelischen Friedhof ist die Heilandskirche zuständig.
Auf unserer Website grazerbestattung.at und auf Facebook unter „Bestattung Graz“.

EINE INDIVIDUELLE VERABSCHIEDUNG
FÜR JEDEN TRAUERFALL.
Jeder Mensch ist auf seine eigene Art einzigartig. Unsere Individualität sollte nicht mit dem Leben enden, sondern auch, wenn wir uns von dieser Welt verabschieden, sollten wir für das in Erinnerung bleiben, was uns im Leben ausgemacht hat. Deshalb können Sie aus unseren Verabschiedungsvarianten wählen, oder sich eine individuelle Verabschiedung zusammenstellen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ERDBESTATTUNG
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Beisetzung in einem Erdgrab und der Beisetzung in einer Gruft. Die Errichtung der Grabstätte obliegt den Bestimmungen der Friedhofsordnung, die Grazer Friedhöfe befinden sich im Eigentum der Kirche - mit Ausnahme des Urnenfriedhofs.
Zunächst einmal versuchen Sie, auch wenn es schwer scheint, die Ruhe zu wahren. Mit Ihrem Anruf bei uns wird alles Notwendige in die Wege geleitet. Die Überführung und Aufbahrung der verstorbenen Person übernehmen wir, alles weitere geschieht in Absprache mit Ihnen.
In der Steiermark müssen verstorbene Personen vor Ablauf von 7 Tagen nach dem Todeseintritt bestattet werden. Nach der Bestattung gilt eine Ruhefrist von 20 Jahren.
Prinzipiell wird jede Verabschiedung immer in enger Absprache mit Ihnen geplant und durchgeführt. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, die Zeremonie so individuell zu gestalten, wie es die verstorbene Person selbst war.
Die Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die traditionellste Art der Verabschiedung. In den letzten Jahren ist die Feuerbestattung
in der Bedeutung gestiegen, auch alternative Bestattungen sind mittlerweile Alltag. Keineswegs gibt es aber eine Art "Wertigkeit" zwischen diesen Formen zu beobachten.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG
Natürlich. Durch größte Sorgfalt und Einhaltung der Ordnung wird sichergestellt, dass sich garantiert nur die Asche Ihres Angehörigen oder Freundes in der Urne befindet.
Ja. Sollte der Verstorbene Lieblingskleidung gehabt haben, oder aus anderen Gründen Wert auf eigene Bekleidung gelegt werden, ist das ohne Problem möglich. Wir bitten auf Schuhe zu verzichten.
Die Verabschiedung erfolgt in der Feuerhalle der Bestattung Graz im klimatisierten und top modernen Zeremoniensaal. Rund um die Feuerhalle ist unser Urnenfriedhof mit zahlreichen Möglichkeiten für Urnenbestattungen angelegt.
Grundsätzlich ist es möglich, Gegenstände, die für die verstorbene Person von Bedeutung waren, ebenfalls dem Feuer zu übergeben. Es gibt allerdings Einschränkungen, dazu beraten wir Sie gerne.
In den meisten christlichen Kirchen ist die Feuerbestattung ohne Vorbehalte erlaubt. Auch bei Buddhisten, Hindus oder Sikkhs sowie in vielen anderen Religionen ist die Feuerbestattung eine akzeptierte Praxis.
Untersagt ist sie lediglich bei orthodoxen Christen, orthodoxen Juden und Muslimen.